Allgemeine Liefer-und Zahlungsbedingungen der Neon-Formlicht GmbH
- An Zeichnungen, Entwürfen und Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen
behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht ausdrücklich vor. Diese dürfen
Dritten nicht zugänglich gemacht und auch nicht in Abänderung für andere Zwecke
nicht weiter verwendet werden. Kommt ein Auftrag nicht zustande, so sind
sämtliche Unterlagen ohne Aufforderung an uns zurückzugeben; unsere bis dahin
ausgeführten Leistungen werden vereinbarungsgemäß in Rechnung gestellt.
- Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund unserer allgemeinen
Verkaufs- und Lieferungsbedingungen, deren Inhalt der Besteller als Bestandteil
des mit ihm abgeschlossenen Vertrages anerkennt. Anderslautende Bedingungen
des Bestellers haben keine Gültigkeit, wenn sie nicht von uns schriftlich bestätigt
werden.
- Die Auslieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Werden bei Bestellungen keine
gegenteiligen Anweisungen erteilt, erfolgt die Versicherung der zum Versand
kommenden Waren gegen Transportgefahr und Glasbruch auf Kosten des
Bestellers durch uns. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich
Verpackung und Versicherung. Mit Kurierdienst oder per Spedition versendete
Waren sind sofort nach Erhalt zu öffnen und zu überprüfen. Erst dann ist der
einwandfreie Erhalt bei dem Überbringer schriftlich zu bestätigen oder eventuelle
Schäden zu reklamieren. Nachträglich reklamierte Waren werden nicht ersetzt oder
gutgeschrieben.
- Die Berechnung erfolgt in Euro zu den am Tage der Lieferung geltenden Preisen
oder sonstig vereinbarten Bedingungen, zuzüglich der am Liefertag jeweils gültigen
Mehrwertsteuer.
- Zahlungsbedingungen: 1/3 bei Bestellung, 1/3 bei Anzeige der Versandbereitschaft,
Restzahlung innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung ohne jeden Abzug. Zahlungen
für Einzelteile und Reparaturen unverzüglich bei Lieferung ohne jeden Abzug. Bei
Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 2% über Basiszinssatz
berechnet.
- Für alle von uns gelieferten Waren, Leuchtröhren und Zubehörteile, die nach
unserer Feststellung infolge von Herstellungs- oder Werkstatt-Fehlern unbrauchbar
werden, übernehmen wir eine Gewähr dergestalt, dass wir diese Waren nach
unserer Wahl unentgeltlich instandsetzen, ersetzen oder gutschreiben können. Die
Gewährleistungsfrist wird vom Tage der Lieferung an abgerechnet. Sie beträgt:
Für LED-Module und Konverter 24 Monate bei einer durchschnittlichen 10-
stündigen Betriebsdauer je Tag.
Für Leuchtröhren 12 Monate bei einer durchschnittlichen 10-stündigen
Betriebsdauer je Tag.
Für Zubehörteile und sonstige Erzeugnisse, wenn nicht anders vermerkt, 12
Monate.
Für regenerierte und reparierte Leuchtrören, 6 Monate.
Die Kosten des Ausbaus beanstandeter Teile und des Einbaus der von uns im
Rahmen der Gewährleistung gelieferten Ersatzteile sowie auch sämtliche Sach-
und Personenschäden (sog. „Sekundärschäden“) gehen zu Lasten des Bestellers,
soweit sie den vorstehenden Haftungsumfang überschreiten. - Das Eigentum an den gelieferten Waren und Gegenständen behalten wir uns vor
bis zu völligen Bezahlung des Kaufpreises, auch wenn dieselben an Dritte im
Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs weiter veräußert werden. In diesem
Falle tritt der Besteller seinen entsprechenden Kaufpreis-Werklohnanspruch gegen
seinen Kunden unwiderruflich an uns ab. Bis zum Übergang des Eigentums ist der
Besteller nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung Dritten zu
übereignen.
- Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag, an dem die Bestellung beiderseits in allen
Punkten geklärt und die Anzahlung gemäß Ziff. 5) der allgemeinen
Geschäftsbedingungen bei uns eingegangen ist. Die Gültigkeit des Vertrages ist
nicht von der Erteilung etwaiger Genehmigungen durch Behörden oder andere
Dritte abhängig. Notwendige Abänderungen, die aufgrund behördlicher Vorschriften
oder aus anderen Gründen erlangt werden, entbinden den Besteller nicht von der
Abnahmeverpflichtung. Die Einholung der Genehmigung der zuständigen Behörden
ist ausschließlich Sache des Bestellers.
- Für Lieferungsverzögerungen oder –beschränkungen, die durch höhere Gewalt,
Betriebsstörungen aller Art, Ausfall eines wichtigen Arbeitsstückes, insbesondere
Glasbruch, sowie durch Aufruhr, Aufstände usw. entstehen oder die sonst ohne
unser Verschulden entstehen, übernehmen wir keine Verantwortung. Sie
berechtigen den Besteller nicht, Aufträge zurückzuziehen oder
Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art gegen uns zu stellen.
- Gerichtsstand, Liefer- und Leistungsort für das Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland ist Düsseldorf, soweit auf seiten des Bestellers ein kaufmännisch
eingerichteter Gewerbebetrieb besteht.
Abänderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Mündliche Nebenabredungen sind nicht getroffen.
Sollte ein Teil dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies nicht die
Wirksamkeit des gesamten Vertrages.